Pflegeheimfinder
← Ratgeber

Kosten

Der Tagessatz im Pflegeheim: wie die Heimrechnung entsteht

Ein Heim stellt keine Monatsmiete in Rechnung. Es rechnet jeden Tag einzeln ab, und zwar in drei getrennten Positionen mit je eigenem Satz. Wer das einmal verstanden hat, kann eine Heimrechnung prüfen, und das ist mehr, als die meisten Angehörigen von sich sagen würden.

Von der Redaktion PflegeheimfinderVeröffentlicht 19. Oktober 2026Zuletzt geprüft 19. Oktober 20266 Minuten Lesezeit

Warum alles pro Tag gerechnet wird

Ein Heimplatz wird nach Beherbergungstagen abgerechnet. Das hat praktische Gründe: Jemand tritt am 14. ein, liegt im März zwei Wochen im Spital, zieht im Juni aus. Mit einer Monatspauschale liesse sich das nicht sauber abbilden.

Daraus folgt etwas, das viele beim ersten Blick auf die Rechnung irritiert: Der Februar ist günstiger als der März. 28 Tage statt 31, bei gleichem Tagessatz sind das rund zehn Prozent weniger. Das ist kein Fehler.

Monatsbeträge, die Sie irgendwo lesen, auch bei uns, sind deshalb immer Umrechnungen. Üblich sind 30,4 Tage im Monatsmittel. Verbindlich ist der Tagessatz in der Taxordnung des Hauses.

Die drei Tagessätze auf Ihrer Rechnung

Pensionstaxe. Unterkunft und Verpflegung, je nach Zimmertyp verschieden. Vollständig zu Ihren Lasten. Schweizweit im Mittel rund 146 Franken pro Tag.

Betreuungstaxe. Begleitung, Aktivierung, Tagesstruktur. Ebenfalls vollständig selbst zu zahlen. Der Preisüberwacher ermittelte im Schnitt CHF 34.08 pro Tag, mit grossen Unterschieden zwischen den Kantonen und zwischen zwei Häusern derselben Gemeinde.

Pflegetaxe. Die eigentliche Pflege, abgerechnet nach Pflegestufe. Hier teilen sich drei Zahler die Rechnung, und Ihr Teil davon ist gedeckelt.

Manche Häuser führen die drei Sätze einzeln auf, manche fassen Pension und Betreuung zu einer «Aufenthaltstaxe» zusammen. Verlangen Sie die Aufschlüsselung. Ohne sie lässt sich nicht beurteilen, ob ein Haus teuer ist oder nur anders aufteilt.

Der Pflegebeitrag der Krankenkasse, ausgerechnet

Das ist die Stelle, an der die meisten Erklärungen aufhören. Dabei ist die Rechnung einfach.

Der Pflegebedarf wird in Minuten pro Tag erhoben, mit einem der anerkannten Instrumente, meist BESA oder RAI. Daraus ergibt sich eine von zwölf Stufen, je Stufe 20 Minuten.

Der Beitrag der Krankenversicherung steigt mit jeder Stufe um genau CHF 9.60 pro Tag. Stufe 1, also bis 20 Minuten Pflege am Tag, ergibt 9.60 Franken. Stufe 6, also 101 bis 120 Minuten, ergibt 57.60. Die höchste Stufe 12 ergibt CHF 115.20 pro Tag.

Von dem, was die Pflege darüber hinaus kostet, tragen Sie höchstens 23 Franken pro Tag, das sind 20 Prozent des höchsten Kassenbeitrags. Einzelne Kantone setzen tiefer an oder übernehmen den Anteil ganz. Alles Weitere zahlt die Wohngemeinde als Restfinanzierung.

Praktisch heisst das: Eine höhere Pflegestufe kostet Sie nichts. Sie erhöht den Anteil von Kasse und Gemeinde. Was steigen kann, ist die Betreuungstaxe, und die ist etwas anderes.

Wer wem die Rechnung schickt

Das Heim rechnet den Kassenbeitrag in der Regel direkt mit der Krankenversicherung ab und den kantonalen Anteil direkt mit der Gemeinde. Auf Ihrer Rechnung erscheinen beide Positionen trotzdem, einmal als Betrag und einmal als Abzug.

Erschrecken Sie deshalb nicht über die grosse Zahl zuoberst. Massgebend ist die Zeile ganz unten, nach allen Abzügen. Das ist der Betrag, der von Ihrem Konto geht.

Franchise und Selbstbehalt der Krankenkasse laufen weiter wie zuvor, für Medikamente, Arztbesuche und alles, was die Grundversicherung betrifft. Sie sind nicht Teil der Heimrechnung und kommen separat.

Bei Ergänzungsleistungen geht die Rechnung oft direkt an die EL-Stelle. Fragen Sie das Heim, wie es das handhabt, bevor die erste Rechnung kommt.

Was bei Abwesenheit gilt

Der Kassenbeitrag wird nur für Tage vergütet, an denen Pflegeleistungen bezogen wurden. Liegt jemand im Spital, fällt er für diese Tage weg, denn dort wird die Pflege anders abgerechnet.

Die Pensionstaxe läuft dagegen meist weiter, weil das Zimmer freigehalten wird. Viele Häuser reduzieren sie bei längerer Abwesenheit, manche nicht. Das steht im Heimvertrag, und es ist eine der Zahlen, nach denen man vor der Unterschrift fragen sollte.

Dasselbe gilt für Ferien bei den Angehörigen. Ein Haus, das über Weihnachten die volle Taxe verrechnet, obwohl das Zimmer zwei Wochen leer steht, tut nichts Unerlaubtes, wenn es so vereinbart ist.

Ein- und Austritt

Üblich ist, dass der Eintrittstag voll verrechnet wird, unabhängig von der Uhrzeit. Für den Austritt gilt in vielen Häusern dasselbe.

Im Todesfall wird der Todestag meist als voller Tag abgerechnet, und für die Räumung des Zimmers läuft die Taxe oft noch sieben bis vierzehn Tage weiter. Auch das steht im Vertrag.

Wer mitten im Monat einzieht, erhält eine anteilige erste Rechnung. Prüfen Sie bei dieser ersten Rechnung die Zahl der verrechneten Tage. Dort passieren die meisten Fehler.

Was Sie kontrollieren sollten

Die Zahl der Tage. Stimmt sie mit dem Monat und mit allfälligen Spitaltagen überein?

Die Pflegestufe. Sie wird regelmässig neu erhoben. Steht auf der Rechnung eine andere als beim letzten Mal, fragen Sie nach der neuen Bedarfserhebung. Sie dürfen sie einsehen.

Der Eigenanteil an der Pflege. Er darf 23 Franken pro Tag nicht übersteigen, und in manchen Kantonen liegt er tiefer oder bei null. Ein höherer Betrag ist ein Grund zur Rückfrage.

Die Nebenleistungen. Coiffeur, Fusspflege, Telefon, Wäsche, Begleitung zu Arztterminen. Einzeln klein, über ein Jahr mehrere tausend Franken. Verlangen Sie die Preisliste und prüfen Sie, ob verrechnet wurde, was tatsächlich bezogen wurde.

Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich zuerst an die Heimadministration. Die meisten Fehler sind Tippfehler und innert einer Woche korrigiert.

Häufige Fragen

Was ist ein Tagessatz im Pflegeheim?

Der Betrag, den ein Heim pro Aufenthaltstag verrechnet. Er besteht aus Pensionstaxe, Betreuungstaxe und Pflegetaxe. Monatsbeträge sind immer Umrechnungen, üblich mit 30,4 Tagen; verbindlich ist der Tagessatz in der Taxordnung.

Wie hoch ist der Pflegebeitrag der Krankenkasse?

Er ist in zwölf Stufen abgestuft und steigt je Stufe um CHF 9.60 pro Tag. Die tiefste Stufe ergibt 9.60 Franken, die höchste 115.20 Franken pro Tag. Massgebend ist der erhobene Pflegebedarf in Minuten, je Stufe 20 Minuten.

Warum ist die Rechnung im Februar tiefer?

Weil der Februar 28 oder 29 Tage hat und abgerechnet wird, was angefallen ist. Bei gleichem Tagessatz sind das gegenüber einem Monat mit 31 Tagen rund zehn Prozent weniger.

Was passiert bei einem Spitalaufenthalt?

Der Kassenbeitrag fällt für diese Tage weg, weil er nur für Tage mit Pflegeleistungen vergütet wird. Die Pensionstaxe läuft meist weiter, da das Zimmer freigehalten wird. Ob und wie stark sie reduziert wird, steht im Heimvertrag.

Wird es teurer, wenn die Pflegestufe steigt?

Für Sie nicht. Ihr Eigenanteil an der Pflege bleibt bei höchstens 23 Franken pro Tag; es steigen die Beiträge von Krankenkasse und Gemeinde. Steigen kann dagegen die Betreuungstaxe, etwa beim Wechsel in eine Demenzabteilung.

Kann ich die Pflegestufe anfechten?

Sie können die Bedarfserhebung einsehen und eine Neubeurteilung verlangen. Da eine höhere Stufe Ihren eigenen Anteil nicht erhöht, lohnt sich das selten finanziell, wohl aber, wenn die Einstufung den tatsächlichen Bedarf nicht abbildet.

Das passt dazu

Was kostet ein Altersheim oder Pflegeheim in der Schweiz?

Die 10'000 Franken, die überall stehen, sind nicht Ihre Rechnung. Was ein Heimplatz kostet, welchen Teil …

Pflegestufen in der Schweiz: Wie die Stufe entsteht und was sie kostet

Zwölf Stufen, zwanzig Minuten pro Stufe: Wie der Pflegebedarf gemessen wird, wer ihn festlegt, was die …

Wer bezahlt das Altersheim?

Vier Zahler teilen sich eine Heimrechnung, und der grösste ist nicht die Familie. Wer welchen Teil …

Quellen

Wir prüfen diesen Beitrag regelmässig nach. Stimmt eine Angabe nicht mehr oder fehlt etwas, schreiben Sie an info@pflegeheimfinder.ch. Wir korrigieren und vermerken das Datum. Wie wir recherchieren