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EL-Rechner: Ergänzungsleistungen im Heim

Vier Angaben, dann sehen Sie, ob ein Anspruch besteht und wie hoch er ausfällt. Eine Orientierung; entscheiden kann allein die Ausgleichskasse Ihres Kantons.

Weitere Angaben
Geschätzte Ergänzungsleistungen
CHF 3'116 bis 3'345
pro Monat

Ein Anspruch ist nach diesen Angaben wahrscheinlich. Melden Sie ihn an, sobald absehbar ist, dass das Geld nicht reicht; rückwirkend gibt es nichts.

Wer Ihre anerkannten Ausgaben deckt
  • Eigene MittelCHF 3'300 im Monat
  • ErgänzungsleistungenCHF 3'116 bis 3'345 im Monat
Die Rechnung dahinter
Anerkannte Ausgaben pro JahrCHF 76'992 bis 79'742
Davon persönliche AuslagenCHF 4'140 bis 6'890
Anrechenbare Einnahmen pro JahrCHF 39'600
Davon VermögensverzehrCHF 6'000
VermögensfreibetragCHF 30'000
Schwelle, ab der kein Anspruch bestehtCHF 100'000

Im Heim rechnen die Kantone bis zu einem Fünftel des Vermögens über dem Freibetrag pro Jahr als Einnahme an. Wie Ergänzungsleistungen funktionieren

So wird gerechnet

Die Formel ist einfach: anerkannte Ausgaben minus anrechenbare Einnahmen. Was übrig bleibt, sind die Ergänzungsleistungen.

  • Anerkannte Ausgaben sind im Heim die Heimtaxe bis zu einer kantonalen Obergrenze, die Krankenkassenprämie und ein kantonal festgelegter Betrag für persönliche Auslagen.
  • Anrechenbare Einnahmen sind Renten und übrige Einkünfte, dazu der Vermögensverzehr: ein Fünftel pro Jahr von dem, was über dem Freibetrag liegt.
  • Die Schwelle kommt davor. Liegt das Vermögen über CHF 100'000 beziehungsweise 200'000, besteht gar kein Anspruch, unabhängig von der Rechnung.
  • Das selbstbewohnte Eigenheim zählt für diese Schwelle nicht mit. Dieser eine Satz entscheidet die Frage für viele Familien und wird regelmässig übersehen.

Was wir nicht wissen können

Drei Grössen legt jeder Kanton selbst fest: die Obergrenze der anrechenbaren Heimtaxe, der Betrag für persönliche Auslagen und die Durchschnittsprämie der Krankenversicherung. Eine schweizweite Tabelle dafür gibt es nicht.

Deshalb fragt der Rechner Heimtaxe und Prämie ab, statt sie zu raten, und zeigt bei den persönlichen Auslagen eine Spanne von CHF 4'140 bis 6'890 pro Jahr. So weit lagen die Beträge auseinander, als wir im Oktober 2026 bei vier Ausgleichskassen nachgeschaut haben.

Diese Berechnung ist keine Auskunft und kein Entscheid. Wir beurteilen keinen Anspruch und ersetzen keine Beratung. Verbindlich ist allein die Verfügung der Ausgleichskasse Ihres Wohnkantons. Grundlage der verwendeten Werte sind das ELG und die Merkblätter der Ausgleichskassen für 2026.

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Häufige Fragen

Ab welchem Vermögen gibt es keine Ergänzungsleistungen mehr?

Ab CHF 100'000 für Alleinstehende und CHF 200'000 für Ehepaare besteht von vornherein kein Anspruch. Ein selbstbewohntes Eigenheim zählt für diese Schwelle nicht mit.

Wie wird das Vermögen angerechnet?

Nur was über dem Freibetrag liegt, also über CHF 30'000 für Alleinstehende und CHF 50'000 für Ehepaare. Davon rechnen die Kantone bei Heimbewohnenden bis zu einem Fünftel pro Jahr als Einnahme an.

Warum zeigt der Rechner eine Spanne?

Weil die anerkannten persönlichen Auslagen kantonal festgelegt sind. Beim Nachschlagen im Oktober 2026 nannten vier Ausgleichskassen Beträge zwischen CHF 4'140 und 6'890 pro Jahr. Eine einzelne Zahl wäre genauer, als wir es wissen können.

Sind Ergänzungsleistungen Sozialhilfe?

Nein. Sie sind eine Sozialversicherung und ein gesetzlicher Anspruch. Sie müssen nicht zurückgezahlt werden, solange sie rechtmässig bezogen wurden, und sie lösen keine Zahlungspflicht der Kinder aus.

Wo wird der Antrag gestellt?

Bei der AHV-Zweigstelle oder der EL-Stelle Ihrer Wohngemeinde. Melden Sie den Anspruch an, sobald absehbar ist, dass Rente und Vermögen nicht mehr reichen: EL werden frühestens ab dem Monat der Anmeldung ausgerichtet, rückwirkend gibt es nichts.

Nehmen Heime Bewohnende mit Ergänzungsleistungen auf?

Die meisten ja. Massgebend ist, ob die Taxe des Hauses unter der Obergrenze liegt, die Ihr Kanton an die EL anrechnet. Fragen Sie beides direkt beim Haus und bei der EL-Stelle Ihrer Gemeinde.