46 Fragen, die Familien vor einem Heimeintritt am häufigsten stellen. Kurz beantwortet, mit Verweis auf den Ratgeber, wo es ausführlicher steht.
Nichts. Für Familien ist die Suche kostenlos und unverbindlich, und das bleibt so. Es gibt keine Gebühr, keine Mitgliedschaft und keine Zahlungspflicht, auch nicht bei einem Einzug.
Zieht jemand über uns in ein Partnerheim ein, erhalten wir von diesem Heim eine Vergütung. Auf den Preis, den Sie dem Heim zahlen, hat das keinen Einfluss. Stand heute haben wir mit keiner einzigen Einrichtung eine Vereinbarung, die Reihenfolge entsteht also ausschliesslich aus der Passung.
Weil freie Plätze sich wöchentlich ändern und auf keiner Website stehen. Wir fragen die passenden Häuser zuerst an, ohne Ihren Namen zu nennen. So sprechen Sie nur mit Häusern, bei denen es tatsächlich etwas zu besprechen gibt, statt zehnmal «leider belegt» zu hören.
Zunächst niemand. Die Anfrage an die Häuser enthält weder Ihren Namen noch Ihre Kontaktangaben. Erst wenn ein Haus freie Kapazität bestätigt, geben wir Ihre Daten genau dorthin weiter, und Sie erfahren per E-Mail, an welches Haus.
Das hängt stark von Region und Betreuungsform ab. Sie erfahren es, sobald die angefragten Häuser geantwortet haben. Hat nach drei Tagen niemand geantwortet, fragen wir automatisch weitere Häuser an und melden uns bei Ihnen.
Nein, und wir behaupten es auch nicht. Der Ablauf ist vollständig automatisch: Sie füllen den Fragebogen aus, wir vergleichen und fragen an, und das Heim meldet sich bei Ihnen. Eine medizinische oder pflegerische Beratung findet nicht statt, dafür ist Ihre Ärztin oder Ihr Arzt zuständig.
Jederzeit und ohne Begründung. Eine kurze Antwort auf eine unserer E-Mails genügt. Wir stoppen die Vermittlung und löschen Ihre Angaben.
Ja, das ist der Normalfall. Sie bestätigen dabei, dass Sie dazu berechtigt sind, weil die Person einverstanden ist, weil Sie sie vertreten dürfen oder weil Sie als nächste angehörige Person handeln.
Nur den Pflegeanteil, und auch den nicht vollständig. Unterkunft und Betreuung tragen Sie selbst. Ihr Eigenanteil an der Pflege ist auf 23 Franken pro Tag begrenzt.
Dann kommen Ergänzungsleistungen in Frage. Sie sind ein gesetzlicher Anspruch, keine Sozialhilfe, und werden von vielen Familien nicht geprüft, obwohl sie ihn hätten.
Nicht zwingend. Der Preis erklärt sich stark aus Lage, Baujahr und Zimmergrösse. Für die Qualität der Pflege ist er kein verlässlicher Massstab.
Nicht automatisch. Wohneigentum wird angerechnet, aber es gelten besondere Regeln, wenn der Ehepartner darin wohnt. Lassen Sie das im Einzelfall rechnen, bevor Sie etwas verkaufen.
Häufig ja. Die im Heim anerkannten Ausgaben sind so hoch, dass ein Anspruch auch dann entstehen kann, wenn zu Hause keiner bestand.
Wenn es der Zustand erlaubt: unbedingt. Ein Haus, das sich nur der Familie präsentiert und nicht der Person, die einziehen soll, sagt damit schon etwas über sich aus.
Zwei bis drei. Mehr führt selten zu einer besseren Entscheidung und kostet Zeit, die bei einem dringenden Eintritt fehlt.
Pflegefachpersonen im Heim, mit einem anerkannten Verfahren wie BESA oder RAI. Nicht die Krankenkasse und nicht die Ärztin. Die ärztliche Anordnung ist Voraussetzung, die Einstufung selbst erfolgt im Haus.
Für die Pflege nicht: Ihr Anteil ist bei 23 Franken pro Tag gedeckelt. Pensions- und Betreuungstaxe können aber mit dem Aufwand steigen, und die tragen Sie vollständig selbst.
Verlangen Sie zuerst eine Erklärung und die Unterlagen. Führt das nicht weiter, ist die Krankenversicherung die Adresse, weil sie auf dieser Grundlage leistet. Bei anhaltendem Streit hilft die Ombudsstelle der Krankenversicherung.
Nein. Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig. Auch wer für Ergänzungsleistungen zu viel Vermögen hat, kann Anspruch haben.
Weil ein Teil der Hilfe im Heimpreis bereits enthalten ist. Ausgerichtet wird ein Viertel des Betrags, den jemand zu Hause erhielte, und der leichte Grad entfällt im Heim ganz.
Rechnen Sie mit einigen Wochen bis Monaten, abhängig vom Arztbericht. Die Leistung wird ab dem Monat der Anmeldung ausgerichtet, also lohnt sich eine frühe Anmeldung auch dann, wenn noch nicht alles beisammen ist.
Nur die Pflegeleistungen, und die werden dort wie zu Hause über die Spitex abgerechnet. Miete und Betreuungspaket tragen Sie selbst.
Ja, und viele Häuser führen beides. Fragen Sie vor dem Einzug ausdrücklich, ob ein späterer Wechsel im selben Haus möglich ist. Das erspart im hohen Alter einen zweiten Umzug.
Das hängt vom Kanton ab und wird derzeit vielerorts ausgebaut. Fragen Sie bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse nach, bevor Sie eine Wohnform aus Kostengründen ausschliessen.
Nur unter engen Voraussetzungen und nie durch die Familie allein. Solange jemand urteilsfähig ist, entscheidet er selbst. Bei fehlender Urteilsfähigkeit und ernsthafter Gefährdung ist die Erwachsenenschutzbehörde zuständig, nicht die Angehörigen.
Sehr unterschiedlich, von wenigen Tagen bis zu Monaten. Deshalb lohnt sich eine frühe Anmeldung bei mehreren Häusern. Das kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Meist innert weniger Tage, denn das Haus kann einen Platz nicht wochenlang freihalten. Genau deshalb ist es besser, die Häuser vorher angeschaut zu haben, statt unter Zeitdruck zu besichtigen.
Für die Pflege selbst ja: Ihr Eigenanteil ist zu Hause auf 15.35 Franken pro Tag gedeckelt, im Heim auf 23. Den Unterschied macht das Wohnen, denn Pension und Betreuung im Heim kommen als grosser Posten dazu.
Hauswirtschaftliche Leistungen sind keine Pflege im Sinne des Gesetzes und werden von der Krankenversicherung nicht bezahlt. Viele Spitex-Organisationen bieten sie an, verrechnen sie aber separat.
Meist dann, wenn nachts Betreuung nötig wird oder wenn eine Demenz die Sicherheit zu Hause nicht mehr zulässt. Beides lässt sich ambulant kaum abdecken.
Nein. Zwei Wochen sind das gesetzliche Maximum. Danach gilt die reguläre Finanzierung, also im Heim die volle Taxe mit Ihrem Pflege-Eigenanteil.
Sie wird nach den Regeln der Spitalfinanzierung vergütet, gemeinsam von Krankenversicherung und Wohnkanton. Für Sie ist sie damit erheblich günstiger als ein regulärer Heimaufenthalt.
Dann läuft der Aufenthalt als regulärer Heimaufenthalt weiter, mit der vollen Taxe, oder es geht mit Spitex nach Hause. Genau deshalb sollte die Suche am ersten Tag beginnen und nicht am zehnten.
Meist ja, in Grenzen. Ein Sessel, ein kleiner Schrank oder ein Nachttisch sind fast überall möglich, ein ganzes Schlafzimmer nicht. Das Pflegebett stellt das Haus, weil es höhenverstellbar sein muss.
In der Regel das Haus, meist wöchentlich und meist im Preis enthalten. Deshalb muss alles beschriftet und waschmaschinenfest sein. Feine Wolle und Handwäsche überleben das selten.
Unbedingt mitnehmen, samt Ladegerät und einem zweiten Kabel. Es ist für viele die einzige eigenständige Verbindung nach draussen, und ein verlorenes Kabel bedeutet tagelange Funkstille.
Aufnehmen ja, betreuen nicht überall gleich. Entscheidend ist, ob es eine geschützte Abteilung und geschultes Personal gibt. Fragen Sie ausdrücklich danach und lassen Sie sich den Bereich zeigen.
Nur bei fehlender Urteilsfähigkeit und ernsthafter Gefährdung, und nie durch die Familie allein. Zuständig ist die Erwachsenenschutzbehörde. Besteht ein Vorsorgeauftrag, richtet sich die Zuständigkeit danach.
Der Verlauf hängt an der Krankheit, nicht am Ort. Was sich oft ändert, ist die Unruhe: Feste Abläufe und weniger Überforderung durch die Umgebung tun vielen Menschen mit Demenz gut. Die ersten Wochen nach einem Umzug sind allerdings fast immer schwierig.
Es wird angerechnet, aber mit einem Freibetrag von 300'000 Franken statt der üblichen 112'500. Diese Erhöhung gilt genau dann, wenn ein Ehepartner im Heim lebt und der andere in der Liegenschaft wohnen bleibt.
Rechtlich möglich, wirtschaftlich meist schädlich. Die EL-Stelle rechnet verschenktes Vermögen weiterhin an, ohne Verjährungsfrist. Das Ergebnis ist ein Haushalt ohne Haus und ohne volle Ergänzungsleistungen.
Gar nicht schnell. Der Heimplatz und die Liegenschaft sind zwei getrennte Fragen. Klären Sie zuerst den EL-Anspruch. Häufig erübrigt sich die zweite Frage danach.
Nein. Ergänzungsleistungen gehen der Verwandtenunterstützung vor und lösen keinen Anspruch gegen die Kinder aus. Die Frage stellt sich erst, wenn stattdessen Sozialhilfe nötig wird.
Geschwister der pflegebedürftigen Person nicht, die Pflicht gilt nur in gerader Linie. Mehrere Kinder hingegen werden je nach ihren eigenen Verhältnissen einzeln beurteilt, nicht automatisch zu gleichen Teilen.
Als Orientierung dienen rund 120'000 Franken steuerbares Einkommen für Alleinstehende und 180'000 für Ehepaare, bei Vermögensfreibeträgen von 250'000 beziehungsweise 500'000 Franken. Darunter kommt eine Pflicht praktisch nicht in Betracht.
Nein. Wer eine Vorsorgevollmacht hat oder Rechnungen der Eltern begleicht, übernimmt damit keine eigene Schuld. Unterschreiben Sie einen Heimvertrag jedoch im eigenen Namen statt in Vertretung, kann das anders aussehen. Achten Sie auf diese Zeile.