Pflegestufen in der Schweiz: Wie die Stufe entsteht und was sie kostet
Kaum jemand hört das Wort «Pflegestufe», bevor es plötzlich auf einer Rechnung steht. Dabei entscheidet sie darüber, wie viel Krankenkasse und Gemeinde übernehmen. Die gute Nachricht vorweg: Auf Ihren eigenen Anteil hat sie fast keinen Einfluss.
Zuletzt geprüft: 30. August 2026
Zwölf Stufen zu je zwanzig Minuten
Die Pflegestufe misst nichts anderes als Zeit: wie viele Minuten Pflege eine Person pro Tag braucht. Jede Stufe umfasst zwanzig Minuten. Stufe 1 steht für bis zu 20 Minuten täglich, Stufe 12 für mehr als 220 Minuten, also fast vier Stunden.
Gemessen wird nicht die Diagnose, sondern der Aufwand. Zwei Menschen mit derselben Krankheit können in unterschiedlichen Stufen liegen, weil die eine sich noch selbst anziehen kann und der andere nicht.
Die Stufe ist nicht für immer festgelegt. Ändert sich der Zustand, wird neu eingestuft. Nach einem Sturz oder einer Verschlechterung geschieht das oft innert Tagen.
Wer misst, und womit
Eingestuft wird im Heim selbst, durch Pflegefachpersonen, mit einem von drei anerkannten Verfahren: BESA, RAI/RUG oder PLAISIR. Welches verwendet wird, hängt vom Kanton und vom Haus ab. BESA ist in der Deutschschweiz am weitesten verbreitet.
Alle drei führen zur selben zwölfteiligen Skala, weil diese in der Krankenpflege-Leistungsverordnung schweizweit einheitlich festgelegt ist. Ein Wechsel des Verfahrens ändert die Stufe also nicht grundsätzlich.
Die Einstufung ist eine fachliche Beurteilung, keine Verhandlung. Sie können sie aber hinterfragen: Verlangen Sie, dass Ihnen jemand erklärt, wie der Aufwand zustande kommt. Eine Einrichtung, die das nicht erklären kann oder will, sagt damit etwas über sich aus.
Was die Kasse je Stufe zahlt
Die Krankenversicherung zahlt einen festen Beitrag pro Tag, gestaffelt nach Stufe: 9.60 Franken für Stufe 1, und je Stufe kommen weitere 9.60 Franken dazu. Bei Stufe 12 sind es 115.20 Franken pro Tag.
Diese Beträge sind schweizweit gleich und hängen weder vom Kanton noch vom Heim ab. Was die Kasse nicht deckt, übernimmt zum grössten Teil Ihre Wohngemeinde.
Ihr eigener Anteil an der Pflege ist gesetzlich gedeckelt: höchstens 23 Franken pro Tag, unabhängig von der Stufe. Wer in Stufe 12 liegt, zahlt für die Pflege selbst nicht mehr als jemand in Stufe 3.
Warum eine höhere Stufe die Rechnung trotzdem verändert
Weil der Pflegeanteil nur ein Teil der Rechnung ist. Pensions- und Betreuungstaxe tragen Sie vollständig selbst, und die steigen mit dem Aufwand oft ebenfalls, wenn auch nicht nach einer festen Regel.
Ausserdem hängt an der Stufe die Frage, welches Haus überhaupt in Frage kommt. Nicht jede Einrichtung nimmt Menschen mit sehr hohem Pflegebedarf auf, und wer bereits eingezogen ist, muss bei starker Verschlechterung im ungünstigsten Fall wechseln.
Fragen Sie deshalb bei einer Besichtigung direkt: Bis zu welcher Pflegestufe können Sie hier bleiben? Diese eine Frage erspart unter Umständen einen zweiten Umzug im hohen Alter.
Häufige Fragen
Wer legt die Pflegestufe fest?
Pflegefachpersonen im Heim, mit einem anerkannten Verfahren wie BESA oder RAI. Nicht die Krankenkasse und nicht die Ärztin. Die ärztliche Anordnung ist Voraussetzung, die Einstufung selbst erfolgt im Haus.
Zahle ich bei einer höheren Stufe mehr?
Für die Pflege nicht: Ihr Anteil ist bei 23 Franken pro Tag gedeckelt. Pensions- und Betreuungstaxe können aber mit dem Aufwand steigen, und die tragen Sie vollständig selbst.
Kann ich gegen eine Einstufung vorgehen?
Verlangen Sie zuerst eine Erklärung und die Unterlagen. Führt das nicht weiter, ist die Krankenversicherung die Adresse, weil sie auf dieser Grundlage leistet. Bei anhaltendem Streit hilft die Ombudsstelle der Krankenversicherung.
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