Hilflosenentschädigung: Das Geld, das die meisten nicht beantragen
Diese Leistung wird häufiger übersehen als jede andere. Sie hängt nicht am Vermögen, nicht am Einkommen und nicht daran, ob Ergänzungsleistungen laufen. Sie hängt allein daran, wie viel Hilfe jemand im Alltag braucht.
Zuletzt geprüft: 30. August 2026
Worum es geht
Die Hilflosenentschädigung der AHV bekommt, wer für alltägliche Handlungen regelmässig auf fremde Hilfe angewiesen ist. Gemeint sind sechs Lebensverrichtungen: Ankleiden, Aufstehen und Absitzen, Essen, Körperpflege, Verrichtung der Notdurft und Fortbewegung.
Entscheidend ist die Dauer: Der Zustand muss voraussichtlich mindestens sechs Monate anhalten. Diese Karenzfrist gilt seit dem 1. Januar 2024 und war vorher länger.
Sie ist unabhängig von Einkommen und Vermögen. Das unterscheidet sie von den Ergänzungsleistungen und ist der Grund, weshalb sie auch für Familien in Frage kommt, die für Ergänzungsleistungen zu viel Vermögen haben.
Wie viel es gibt
Es gibt drei Grade. Für Menschen, die zu Hause leben, beträgt die Entschädigung 504 Franken bei leichtem, 1'260 Franken bei mittlerem und 2'016 Franken bei schwerem Grad, jeweils pro Monat.
Für Menschen im Heim wird ein Viertel dieser Beträge ausgerichtet: 315 Franken bei mittlerem und 504 Franken bei schwerem Grad.
Der leichte Grad entfällt im Heim vollständig. Er ist ausdrücklich nur für Menschen vorgesehen, die zu Hause wohnen. Wer mit leichtem Grad ins Heim zieht, verliert diese Leistung, und das trifft Familien regelmässig unvorbereitet.
Der Antrag
Zuständig ist die Ausgleichskasse, die Ihre AHV-Rente auszahlt. Das Formular heisst «Anmeldung für eine Hilflosenentschädigung der AHV» und ist kurz.
Beigelegt wird in der Regel ein Arztbericht. Fragen Sie die Hausärztin frühzeitig, denn genau dort entstehen die Wochen Wartezeit.
Die Entschädigung wird ab dem Monat der Anmeldung ausgerichtet, rückwirkend höchstens für zwölf Monate. Wer zwei Jahre wartet, verliert das erste Jahr endgültig. Melden Sie deshalb an, sobald der Zustand absehbar ist, und nicht erst, wenn alles geklärt ist.
Was oft verwechselt wird
Die Hilflosenentschädigung ist keine Ergänzungsleistung und schliesst diese auch nicht aus. Beide können nebeneinander laufen, und sie werden von derselben Stelle bearbeitet.
Sie ist auch keine Pflegeleistung der Krankenkasse. Die deckt Pflege im engeren Sinn, diese Entschädigung dagegen die Hilfe im Alltag, die keine Pflege ist.
Und sie ist nicht an eine bestimmte Pflegestufe gekoppelt. Jemand kann eine tiefe Pflegestufe haben und trotzdem Anspruch, weil er zwar wenig medizinische Pflege, aber viel Hilfe beim Anziehen und Essen braucht.
Häufige Fragen
Zählt mein Vermögen?
Nein. Die Hilflosenentschädigung ist von Einkommen und Vermögen unabhängig. Auch wer für Ergänzungsleistungen zu viel Vermögen hat, kann Anspruch haben.
Warum bekomme ich im Heim weniger?
Weil ein Teil der Hilfe im Heimpreis bereits enthalten ist. Ausgerichtet wird ein Viertel des Betrags, den jemand zu Hause erhielte, und der leichte Grad entfällt im Heim ganz.
Wie lange dauert es bis zum Entscheid?
Rechnen Sie mit einigen Wochen bis Monaten, abhängig vom Arztbericht. Die Leistung wird ab dem Monat der Anmeldung ausgerichtet, also lohnt sich eine frühe Anmeldung auch dann, wenn noch nicht alles beisammen ist.
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