Pflegeheimfinder

Pflegestufen-Rechner

Pflegebedarf einstellen, Stufe und Beiträge ablesen. Zwölf Stufen, je 20 Minuten.

Schätzen Sie, oder nehmen Sie den Wert aus der Bedarfserhebung des Heims.

Weiter unten: alle zwölf Stufen in einer Tabelle, mit dem Beitrag der Krankenkasse je Stufe, und wie die Einstufung zustande kommt.
Daraus folgt
Pflegestufe 5 von 12
Die Krankenkasse zahlt
CHF 48.00
pro Tag, rund CHF 1'459 im Monat
Sie zahlen höchstens
CHF 23.00
pro Tag, rund CHF 699 im Monat
Wer die Pflege bezahlt, pro Tag
  • KrankenkasseCHF 48.00
  • Sie selbst, gedeckeltCHF 23.00

Den Rest trägt die Wohngemeinde. Ihre Höhe steht in keiner öffentlichen Erhebung, deshalb fehlt sie im Balken.

Alle zwölf Stufen
StufePflegebedarf pro TagKrankenkasse pro Tagpro MonatIhr Anteil pro Tag
10 bis 20 MinutenCHF 9.60CHF 292CHF 23.00
221 bis 40 MinutenCHF 19.20CHF 584CHF 23.00
341 bis 60 MinutenCHF 28.80CHF 876CHF 23.00
461 bis 80 MinutenCHF 38.40CHF 1'167CHF 23.00
581 bis 100 MinutenCHF 48.00CHF 1'459CHF 23.00
6101 bis 120 MinutenCHF 57.60CHF 1'751CHF 23.00
7121 bis 140 MinutenCHF 67.20CHF 2'043CHF 23.00
8141 bis 160 MinutenCHF 76.80CHF 2'335CHF 23.00
9161 bis 180 MinutenCHF 86.40CHF 2'627CHF 23.00
10181 bis 200 MinutenCHF 96.00CHF 2'918CHF 23.00
11201 bis 220 MinutenCHF 105.60CHF 3'210CHF 23.00
12über 220 MinutenCHF 115.20CHF 3'502CHF 23.00

Monatswerte mit 30.4 Tagen gerechnet. In einzelnen Kantonen liegt Ihr Anteil tiefer oder bei null; massgebend ist die Regelung Ihres Kantons. Was der ganze Heimplatz kostet

Ihr Anteil bleibt gleich, egal welche Stufe. Steigt der Pflegebedarf, steigen die Beiträge von Krankenkasse und Wohngemeinde, nicht Ihrer. Was steigen kann, ist die Betreuungstaxe, und die ist etwas anderes.

Wie die Stufe zustande kommt

Das Heim erhebt den Pflegebedarf in Minuten pro Tag, mit einem anerkannten Instrument, meist BESA oder RAI. Je zwanzig Minuten ergeben eine Stufe, und der Beitrag der Krankenversicherung steigt je Stufe um genau CHF 9.60 pro Tag. Die Erhebung wird regelmässig wiederholt, und Sie dürfen sie einsehen.

Warum Ihr Anteil nicht steigt

Das ist der beruhigendste Satz zum Thema Heimkosten, und kaum eine Familie kennt ihn. An der Pflege tragen Sie höchstens 23 Franken pro Tag, das sind 20 Prozent des höchsten Kassenbeitrags. Dieser Deckel gilt schweizweit und unabhängig von der Stufe.

Wird jemand pflegebedürftiger, steigt also nicht Ihre Rechnung, sondern der Beitrag der Krankenversicherung und die Restfinanzierung der Wohngemeinde. Einzelne Kantone setzen den Eigenanteil tiefer an oder übernehmen ihn ganz.

Was dagegen steigen kann, ist die Betreuungstaxe, etwa beim Wechsel in eine Demenzabteilung. Sie ist nirgends gedeckelt und wird von niemandem ausser Ihnen bezahlt. Das ist der Posten, auf den Sie beim Vergleich achten sollten, nicht die Pflegestufe.

Was die Zahlen nicht sagen

Die Restfinanzierung der Gemeinde lässt sich hier nicht beziffern. Sie ist die Differenz zu den tatsächlichen Pflegekosten des Hauses, und die stehen in keiner öffentlichen Erhebung je Stufe. Wir zeigen deshalb keine Zahl dafür, statt eine zu erfinden.

Diese Berechnung ist eine Orientierung. Verbindlich sind die Bedarfserhebung des Hauses und die Abrechnung Ihrer Krankenversicherung. Grundlage sind KLV Art. 7a und das Faktenblatt des Bundesamts für Gesundheit zur Pflegefinanzierung.

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Häufige Fragen

Wie viele Pflegestufen gibt es in der Schweiz?

Zwölf. Jede Stufe umfasst 20 Minuten Pflegebedarf pro Tag. Stufe 1 gilt bis 20 Minuten, Stufe 12 ab gut vier Stunden.

Wie viel zahlt die Krankenkasse pro Pflegestufe?

Der Beitrag steigt je Stufe um genau CHF 9.60 pro Tag: von CHF 9.60 in Stufe 1 bis CHF 115.20 in Stufe 12. Abgerechnet wird pro Tag, an dem Pflegeleistungen bezogen wurden.

Wird es für mich teurer, wenn die Pflegestufe steigt?

Nein. Ihr Anteil an der Pflege ist schweizweit auf CHF 23 pro Tag gedeckelt, in einzelnen Kantonen liegt er tiefer oder bei null. Eine höhere Stufe erhöht die Beiträge von Krankenkasse und Wohngemeinde, nicht Ihre.

Wie wird die Pflegestufe festgelegt?

Das Heim erhebt den Pflegebedarf in Minuten pro Tag, mit einem anerkannten Instrument, meist BESA oder RAI. Die Erhebung wird regelmässig wiederholt, und Sie dürfen sie einsehen.

Kann man die Einstufung anfechten?

Sie können die Bedarfserhebung einsehen und eine Neubeurteilung verlangen. Finanziell lohnt sich das selten, weil Ihr eigener Anteil gleich bleibt. Sinnvoll ist es, wenn die Einstufung den tatsächlichen Bedarf nicht abbildet.

Gilt das auch für die Spitex?

Die Logik ist ähnlich, die Beträge sind andere. Bei der Pflege zu Hause rechnet die Krankenversicherung nach Stunden und Leistungsart ab, nicht nach diesen zwölf Stufen.