Ablauf
Nach dem Spital: Akut- und Übergangspflege, und was danach kommt
Ein Sturz, ein Spitalaufenthalt, und plötzlich heisst es, nach Hause gehe es nicht mehr. Für genau diese Lage gibt es die Akut- und Übergangspflege. Sie ist kurz, sie ist gut finanziert, und sie wird regelmässig missverstanden.
Was sie ist
Die Akut- und Übergangspflege, kurz AÜP, ist qualifizierte Pflege im Anschluss an einen Spitalaufenthalt. Sie wird noch im Spital von Ärztin und Pflegefachperson gemeinsam verordnet, für höchstens zwei Wochen.
Finanziert wird sie nach den Regeln der Spitalfinanzierung, also von der Krankenversicherung und dem Wohnkanton gemeinsam. Das macht sie für Sie deutlich günstiger als ein regulärer Heimaufenthalt.
Erbracht wird sie entweder in einem Pflegeheim oder zu Hause durch die Spitex, je nach Situation.
Wann sie in Frage kommt
Vier Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein: Die akuten gesundheitlichen Probleme sind bekannt und stabilisiert. Diagnostik und Therapie im Akutspital sind nicht mehr nötig. Eine Rehabilitationsklinik ist nicht angezeigt. Und die Person braucht weiterhin qualifizierte Pflege.
Verordnet wird sie im Spital, nicht danach. Wer erst zu Hause merkt, dass es nicht geht, kommt für die AÜP nicht mehr in Frage. Sprechen Sie deshalb den Sozialdienst des Spitals an, solange die Person noch dort liegt.
Wofür sie ausdrücklich nicht gedacht ist
Die AÜP ist keine Wartezeit auf einen Heimplatz. Das steht so in den Grundlagen, und es wird trotzdem regelmässig versucht.
Sie soll den Übergang zurück in die eigene Wohnung ermöglichen, nicht die Lücke bis zu einem freien Bett überbrücken. Wenn nach zwei Wochen kein Platz da ist, endet die günstige Finanzierung, und die reguläre Heimtaxe beginnt.
Das ist unangenehm, aber wichtig zu wissen: Diese zwei Wochen sind die Zeit, in der Sie handeln müssen, nicht die Zeit, in der sich etwas von selbst löst.
Was Sie in diesen zwei Wochen erledigen sollten
Sprechen Sie mit dem Sozialdienst des Spitals. Er kennt die Häuser der Region und hat direkte Drähte dorthin. Das ist die wirksamste halbe Stunde dieser zwei Wochen.
Melden Sie sich bei mehreren Häusern an. Eine Anmeldung kostet nichts und verpflichtet zu nichts. Wer nur bei einem anfragt, wartet auf einen Zufall.
Klären Sie die Finanzierung. Melden Sie sich bei der Ausgleichskasse für Ergänzungsleistungen an, sobald ein Heimeintritt absehbar ist. Die Bearbeitung dauert Wochen, und die Leistung wird erst ab dem Monat der Anmeldung ausgerichtet.
Prüfen Sie die Hilflosenentschädigung. Sie ist unabhängig von Einkommen und Vermögen, und nach einem Spitalaufenthalt ist der Bedarf oft erstmals offensichtlich.
Häufige Fragen
Kann ich die Akut- und Übergangspflege verlängern?
Nein. Zwei Wochen sind das gesetzliche Maximum. Danach gilt die reguläre Finanzierung, also im Heim die volle Taxe mit Ihrem Pflege-Eigenanteil.
Was kostet die AÜP?
Sie wird nach den Regeln der Spitalfinanzierung vergütet, gemeinsam von Krankenversicherung und Wohnkanton. Für Sie ist sie damit erheblich günstiger als ein regulärer Heimaufenthalt.
Was, wenn nach zwei Wochen kein Platz frei ist?
Dann läuft der Aufenthalt als regulärer Heimaufenthalt weiter, mit der vollen Taxe, oder es geht mit Spitex nach Hause. Genau deshalb sollte die Suche am ersten Tag beginnen und nicht am zehnten.
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