Die Heimrechnung besteht aus drei Teilen, die getrennt berechnet und unterschiedlich finanziert werden. Wer nur eine Gesamtzahl hört, kann nicht beurteilen, was davon auf ihn zukommt.

Unterkunft und Verpflegung. Sie zahlen sie vollständig selbst. Der grösste Posten, und stark abhängig vom Zimmertyp.
Begleitung, Aktivierung, Tagesstruktur. Alles, was nicht medizinische Pflege ist. Ebenfalls vollständig zu Ihren Lasten.
Die eigentliche Pflege. Hier zahlen Krankenversicherung und Wohngemeinde den grössten Teil. Ihr Anteil ist schweizweit auf höchstens 23 Franken pro Tag begrenzt.
Die folgenden Beträge sind die Pensionstaxen, also der Teil für Unterkunft und Verpflegung, den Bewohnende in der Deutschschweiz laut der Erhebung des Bundes selbst zahlten. Betreuungstaxe und Pflegeanteil kommen dazu. Angegeben ist jeweils der Median: die eine Hälfte der Häuser liegt darunter, die andere darüber.
Der Unterschied zwischen dem teuersten und dem günstigsten Kanton beträgt rund CHF 1'964 pro Monat. Fast ebenso gross sind die Unterschiede innerhalb eines Kantons: Zwei Häuser im selben Dorf können verschieden teuer sein. Verbindlich ist immer die Taxordnung des einzelnen Hauses, und die bekommen Sie auf Verlangen schriftlich.
Das ist der Normalfall und kein Versagen. Die Rente allein deckt einen Heimplatz in den seltensten Fällen. Dafür gibt es die Ergänzungsleistungen, und die sind ein gesetzlicher Anspruch, keine Sozialhilfe.
Wer Anspruch hat, was angerechnet wird und wo Sie den Antrag stellen.
Wann Wohneigentum bleiben kann und warum Verschenken der teuerste Fehler ist.
Die Verwandtenunterstützung gilt enger, als die meisten befürchten.
Womit Sie realistisch rechnen müssen und was zusätzlich verrechnet wird.
Zahlen aus der Statistik der sozialmedizinischen Institutionen (SOMED) des Bundesamts für Statistik. Es handelt sich um Mittelwerte über alle Häuser eines Kantons, nicht um Preise einzelner Einrichtungen.